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Eric Collomb, Président de section
©Photo: TCS Fribourg

25 März 2021

Zwei neue Gesetze

Editorial von Eric Collomb

Der TCS feiert dieses Jahr sein 125-jähriges Bestehen. Falls es die Situation erlaubt, würden wir uns sehr freuen, dieses Jubiläum gemeinsam mit der Freiburger Bevölkerung vom 13. bis 16. Juni in Freiburg zu begehen. Wir sind stolz, diesem Club anzugehören, der sich im Laufe seiner Geschichte immer wieder an die Entwicklung der Mobilität angepasst hat. Der 1896 von 205 Radfahrern gegründete Club ist heute mit 1,5 Millionen Mitgliedern der grösste Mobilitätsclub der Schweiz. Seit seiner Gründung hat er durch sein unablässiges Engagement entscheidend dazu beigetragen, die Verkehrssicherheit in unserem Land zu verbessern. Heute engagiert sich der TCS für eine sichere und nachhaltige Mobilität zu Fuss, mit dem Velo, dem Motorrad, dem Auto, den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie allen neuen Formen der urbanen Mobilität.

In unserer Sektion setzen wir uns entschlossen für die notwendigen Gesetzesänderungen ein. Dank den von mir im Grossen Rat eingereichten Motionen konnten wir zur Schaffung eines neuen Mobilitätsgesetzes (siehe Seite 90-91) und eines neuen Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge beitragen, die im Laufe des nächsten Jahres sowie am 1. Januar 2022 in Kraft treten werden. Die Steuern auf den Motorfahrzeugen und Anhängern werden derzeit in Anwendung des Gesetzes vom 14. Dezember 1967 erhoben. Mit der am 12. Februar 2018 eingereichten Motion habe ich gemeinsam mit Grossrat Hubert Dafflon gefordert, die Besteuerungskriterien für Motorfahrzeuge zu revidieren. Der Grosse Rat hat die Motion am 11. September 2018 angenommen. Damit soll die Besteuerung für alle Personen, die Motorfahrzeuge oder Anhänger besitzen, kohärent, aber auch nachhaltig gestaltet werden, da sie den energetischen und ökologische Kriterien getrennt Rechnung trägt.

Das Gesetz, das bereits über 50 Jahre alt ist, wurde vollständig revidiert, um mehr Klarheit zu schaffen und für mehr Kohärenz zu sorgen. Nach ausführlicher Debatte hat der Grosse Rat die Motion angenommen und das Gesetz wird am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen betreffen die umweltfreundlichsten Fahrzeuge, die mit einer deutlichen Steuersenkung belohnt werden. Besitzerinnen und Besitzer von Wechselschildern bezahlen zudem nur noch für ein einziges Fahrzeug und nicht mehr für mehrere Steuern. Damit wird eine steuerliche Ungerechtigkeit aufgehoben, die der Kanton Freiburg als einer der letzten Kantone der Schweiz aufrechterhalten hat.

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