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29 Oktober 2020

Generalversammlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die 92. Generalversammlung des TCS Freiburg fand am 22. September 2020 in der Auberge du Lavapesson in Gran- ges-Paccot statt.
Da die persönliche Teilnahme der Mitglieder an der Generalversammlung aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht möglich war, erfolgten die Abstimmungen gemäss Artikel 6b der Verordnung des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus schriftlich und unter Aufsicht eines unabhängigen Stimmenzählers, Notar Ludovico Rusca in Freiburg. Die Stimmzettel wurden während der Generalversammlung vor den anwesenden Personen ausgezählt.

Anwesend
  • Eric Collomb, Präsident
  • Raphaël Bourquin, Vizepräsident
  • Florence Richoz, Kassiererin
  • Christophe Sansonnens, Leiter des technischen Zentrums
  • Micheline Sciboz, Mitglied
  • Bernard Tinguely, Mitglied
  • Ludovico Rusca, Notar, zuständig für den ordnungsgemässen Verlauf der Versammlung
  • Anne-Claude Escher, Mitarbeiterin des Mobilitätszentrums
  • Patrick Burri, Mitarbeiter des technischen Zentrums
  • Tania Müggler, Sekretärin der Sektion, zuständig für das Protokoll

Genehmigung der Jahresrechnung 2019 und Decharge der verantwortlichen Organe:
Ja: 52
Nein: 1
Enthaltungen: 6

Wahl des Vorstands
Die Amtszeit aller Vorstandsmitglieder wird um 3 Jahre verlängert.
  • Eric Collomb, Präsident
  • Raphaël Bourquin, Vizepräsident
  • Florence Richoz, Kassiererin
  • Christophe Sansonnens, Leiter des technischen Zentrums
  • Micheline Sciboz, Mitglied
  • Bernard Tinguely, Mitglied
  • Bernhard Schaaf, Mitglied
  • Jérôme Magnin, Mitglied 
Ja: 58
Nein: 1
Enthaltungen: 1

Vertreterinnen und Vertreter an der Delegiertenversammlung des TCS Die Amtszeit sämtlicher Delegierten/ Stellvertretern wird um 3 Jahre verlängert.
 
Delegierte
  • Raphaël Bourquin
  • Christophe Sansonnens
  • Bernhard Schaaf
  • Florence Richoz
  • Micheline Sciboz
Stellvertreter
  • Jérôme Magnin
  • Bernard Tinguely
Ja: 57
Nein: 2
Enthaltungen: 1

Revision der Statuten
Die Änderung von Artikel 23 der Statuten wird genehmigt.
Art. 23 [Die Revisionsstelle wird von der Generalversammlung für 3 Jahre gewählt.]
«Eine Wiederwahl ist nur einmal möglich.» wird geändert in: «Eine Wiederwahl ist nur zwei Mal möglich.»
Ja: 50
Nein: 5
Enthaltungen: 5

Der Präsident dankt den Mitgliedern, die schriftlich abgestimmt haben, für ihr Vertrauen.

Protokoll der GV

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