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28 März 2019

Selbstfahrende Fahrzeuge

Am 13. November 2018 organisierte die Freiburger Sektion eine «Matinale de la mobilité», um eine Debatte rund um die selbstfahrenden Fahrzeuge und die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit deren künftiger Nutzung auf unseren Strassen zu eröffnen.

Es vergeht keine Woche, ohne dass von der Eroberung unserer Strassen durch die selbstfahrenden Fahrzeuge die Rede ist. Aber es wird noch eine Weile dauern, bevor diese Fahrzeuge völlig unseren Platz am Steuer übernehmen werden. Das Wort wurde zuerst Pierre Varenne erteilt, der den Rahmen festlegte. Das automatisierte Fahrzeug ist aus technischer, aber auch aus rechtlicher Sicht ein ungeheuer kompliziertes Thema. Der Direktor von Michelin Recherche et Technique SA erklärte, dass selbstfahrende Fahrzeuge eine logische Folge der in den späten 1970er-Jahren begonnenen Überlegungen rund um Fahrerassistenzsysteme sind. Heute haben alle Hersteller solche Assistenzsysteme in Betrieb genommen.
Pierre Varenne ist der Meinung, dass die Forschung auf diesem Gebiet umso wichtiger ist, als mehr als 90% der Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen sind und selbstfahrende Fahrzeuge zur Verbesserung des Verkehrsflusses beitragen könnten. Er zeigte in seinem Vortrag insbesondere die gesamte Komplexität der Autonomiegrade von Fahrzeugen auf, was auf nebenstehender Seite sehr gut illustriert wird. Zwischen dem vollständigen Fehlen von Hilfe und der totalen Automatisierung gibt es vier unterschiedliche Automatisierungsstufen.
Die Stufe 2 ist heute auf den Schweizer Strassen zugelassen, jedoch nicht Stufe 3. Auf Stufe 2 muss der Fahrer weiterhin alle Faktoren überwachen und in einer Sekunde die Kontrolle übernehmen können. Der Tesla gehört zu den Fahrzeugen der Stufe 2.
Auf Stufe 3 wird das System nicht mehr durch den Fahrer überwacht und dieser muss die Kontrolle innert zehn Sekunden wieder übernehmen können. Die Verantwortung für das Fahrzeug wird somit dem System übertragen. Lionel Eicher, Jurist beim TCS, schliesst sich in seinen Ausführungen zu Beginn seinem Vorredner Pierre Varenne ab: «Wenn Sie Sicherheit wollen, sollten Sie sich nicht für selbstfahrende Fahrzeuge interessieren.» Er zeigte anschliessend auf, dass man in Bezug auf die Gesetzgebung noch weit davon entfernt ist, dass selbstfahrende Fahrzeuge der Stufe 5 auf unseren Strassen verkehren. Während die assistierten Fahrzeuge der Stufe 1 und 2, bei denen der Fahrer die volle Verantwortung für das Fahren trägt, aus Sicht der Gesetzgebung kein wesentliches Problem darstellen, ist die Übertragung der Verantwortung vom Fahrer auf das automatische System eine echte rechtliche Herausforderung.
Auf internationaler Ebene hat das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr auf dem Gebiet der Automatisierung gewisse Möglichkeiten vorgesehen, «das Prinzip der dauernden Beherrschung durch den Fahrer» bleibt jedoch aufrechterhalten. Es sind zwar einige Ausnahmen zulässig, aber nicht genug, um den Verkehr von selbstfahrenden Fahrzeugen der Stufe 5 zu ermöglichen. Um zu zeigen, welche Entwicklungen noch notwendig sind, hat Lionel Eicher anschliessend auf das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und die Verkehrsregelnverordnung (VRV) verwiesen:
«Art. 31 SVG Beherrschen des Fahrzeugs 1 Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. Art. 3 VRV Bedienung des Fahrzeugs 1 Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird. 3 Die Führer von Motorfahrzeugen, Motorfahrrädern und Fahrrädern dürfen die Lenkvorrichtung nicht loslassen.» Lionel Eicher hat sodann aufgezeigt, dass sowohl strafrechtlich als auch versicherungstechnisch sowie hinsichtlich der Haftpflicht ebenfalls noch viel zu tun ist, damit die Verantwortung eines Fahrers durch jene eines Computersystems ersetzt werden kann. Im rechtlichen Bereich werden wir vielleicht in einigen Monaten etwas mehr wissen. Die Vernehmlassung zur Revision des SVG dürfte in Kürze eingeleitet werden. Diese sollte, so die Antwort des Bundesrats auf eine Interpellation, «sicherstellen, dass im Zusammenhang mit automatisierten Fahrzeugen zeitgerecht auf internationale Entwicklungen reagiert werden kann.»

Die Fahrzeuge sicherer machen

Sämtliche juristischen Fragen werden sich auch um die Funktionsfähigkeit der Fahrzeuge drehen. Pierre Varenne merkte an, dass sich die Hersteller mitten in der Testphase befänden, sie jedoch neue Testmethoden - mit Simulation, künstlicher Intelligenz und Big Data-Analyse - finden müssen, weil traditionelle Analysemethoden viel zu lange dauern würden. Pierre Varenne fasste die Herausforderungen wie folgt zusammen:

  • Sicherheit: die Art und Weise, wie Fahrzeuge getestet werden, vollständig überdenken;
  • Cyber-Gefahr: Fernsteuerung;
  • Ethisches Risiko: Was tun im Falle eines Konflikts für das System;
  • Gesellschaftliche Akzeptanz: Faszination / Angst;
  • Entwicklung der Infrastrukturen;
  • Mischverkehr;
  • Vorschriften – Haftpflicht – Versicherungen.

Stufen der Automatisierung

llgemein wird zwischen teil-, bedingt-, hoch- und vollautomatisierten (selbstfahrenden) Fahrzeugen unterschieden. Ein bedingt automatisiertes Fahrzeug kann in klar definierten Situationen die Führung teilweise oder ganz übernehmen und diese auch wieder an die Fahrerin oder den Fahrer zurückgeben. Im Gegensatz dazu verkehren vollautomatisierte Fahrzeuge jederzeit vollkommen selbständig. Der daraus resultierende Automatisierungsgrad eines Fahrzeugs kann in sehr unterschiedlichen Ausprägungen erfolgen und wird in sechs Stufen – von «nicht automatisiert» bis «vollautomatisiert» – unterteilt. 

Lesen Sie die Mitteilung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) zu diesem Thema: Stufen der Automatisierung

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