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13 November 2016

Neuer Messmethode der Alkoholkontrolle

Am 1. Oktober 2016 wird in der Schweiz die beweissichere AtemAlkoholkontrolle eingeführt. Gemessen wird nicht mehr der Blutalkohol-Gehalt, sondern die Menge Alkohol in der Atemluft.

Zur Feststellung der Fahrunfähigkeit kann bereits heute mit einem Testgerät eine Atemalkoholkontrolle durchgeführt werden. Deren Ergebnis genügt aber nur dann als Beweis, wenn der Wert unter 0,80 Promille liegt und die betroffene Person diesen mit ihrer Unterschrift anerkennt. In allen anderen Fällen ist für den Nachweis der Angetrunkenheit eine Blutprobe nötig.

Die neuen Atem-Alkoholmessgeräte sind nun in der Lage, den Alkoholgehalt der Atemluft so genau und zuverlässig zu messen, dass das Resultat vor Gericht als beweissicher gilt. Es dürfen nur Messgeräte eingesetzt werden, die vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) zugelassen und regelmässig geeicht werden.

0,5 Promille entsprechen 0,25 Milligramm pro Liter

Mit der neuen Messmethode ändern sich die Messeinheit und die Zahlen. Die Geräte zeigen nicht mehr Promille-Werte an (Gramm Alkohol pro Kilogramm Blut) sondern Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft (mg/l). Damit ändern sich auch die Zahlen: Was bisher 0,50 Promille Blutalkohol waren, sind ab jetzt 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft.

So läuft eine polizeiliche Alkoholkontrolle ab

Liegt der festgestellte Wert unter 0,25 mg/l (bisher 0,5 ‰), kann der Getestete weiterfahren (Ausnahme: Personen, die dem Alkoholverbot enterstehen wie Neulenkende oder Berufschauffeure, bei denen ein Wert von mehr als 0,05 mg/l festgestellt wurde).
Liegt der Wert zwischen 0,25 mg/l und 0,4 mg/l (bisher zwischen 0,5 und 0,8 ‰), kann das Resultat vom Fahrzeuglenkenden mit Unterschrift anerkannt werden. Tut er dies nicht, erfolgt die beweissichere Kontrolle mit dem neuen Messgerät (bisher Blutentnahme im Spital).
Liegt der Wert bei 0,4 mg/l oder mehr (bisher 0,8 ‰ oder mehr), wird eine beweissichere Atem-Alkoholprobe (bisher Blutprobe) durchgeführt.

Die Einführung der neuen Messmethode erfolgt schrittweise, bis dass alle Kantone die entsprechenden Geräte besitzen.

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